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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle, auch künftige vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen der Foliendienst – der Folienprofi GmbH (nachstehend Foliendienst und FD-Floor genannt) und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Leistungen aller Art die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Foliendienst (FD-FLOOR)erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Die Abgabe einer Bestellung und/oder Unterzeichnung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.

2. Offerten

Ohne anders lautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten der Foliendienst (FD-Floor) auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten. Offerten die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Bruttopreise. Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätzen (siehe weiter unten). Reinigung – und Nebenkosten sowie Zusatzarbeiten werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die jeweils gültige Preisliste des Foliendienstes ist auf der Homepage ersichtlich.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden/Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Foliendienst (FD-Floor). Sie behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren und Dienstleistungen erfolgen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräusserung der Ware an Dritte hierdurch an die Foliendienst (FD-FLOOR) ab, welche die Abtretung hiermit annimmt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.

5. Zahlungsbedingungen

Bei Bestellungen für Privatkunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- oder Vorauszahlungsprinzip. Zahlungen können auch mit ec-direkt oder Kreditkarte geleistet werden. Materialbestellungen können gegen Rechnung geliefert werden. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, pro Mahnung CHF 20.- zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% p. a. zu zahlen. Währen der Dauer des Verzuges ist die Foliendienst (FD-FLOOR)jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrags verzichtet der Kunde auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Mehrere Auftraggeber haften der Foliendienst gegenüber als Solidarschuldner. Geschäftskunden können in der Regel und bei entsprechender Bonität Lieferungen und Leistungen gegen Rechnung beziehen. In diesem Fall gelten die gleichen Zahlungs- und Mahnkonditionen wie oben beschrieben.

6. Lieferung und Lieferfristen

Die genannten Liefertermine sind Richttermine. Bei vereinbartem Liefertermin (Fixtermin) sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (wie z.B. mängelfreier Zustand und Lieferung des zu bestellten Objektes) und deren Termine festzulegen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Foliendienst (FD-FLOOR) nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Darüber hinaus hat die Foliendienst (FD-FLOOR) einen Anspruch auf Ersatz der ihr daraus entstehenden Kosten. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Einganges der bestellten Ware bei Foliendienst (FD_FLOOR) und enden mit dem Tag, an dem die Ware den Foliendienst (FD-FLOOR) verlassen. Bei Lieferverzug kann der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Foliendienst (FD-FLOOR) kein Verschulden trifft, z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, den Foliendienst für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als 30 Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


8. Reklamationen/Mängelrüge

Die erhaltene Ware ist sofort bei Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit mit seiner Unterschrift. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können auch per e-mail oder Fax übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheiden wir je nach Schadenfall zwischen neuer Ware, Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Stornierung des gesamten Auftrages mit Rückzahlung des Rechnungsbetrages und entsprechender Ware. Es können leichte Abweichungen der Farbe und Form bei der Ware auftreten, ohne dass eine Reklamation berechtigt ist. Optische Beeinträchtigungen, welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Produktion, bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden. Soweit der Foliendienst (FD-FLOOR) durch Zulieferer Einschränkungen und Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden der Foliendienst.

9. Verantwortlichkeit für Druckinhalte

Die Reproduktion und der Druck aller vom Kunden der Foliendienst (FD-FLOOR) zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, wie Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt. Die Foliendienst (FD-FLOOR) ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Unterlagen und Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Foliendienst (FD-FLOOR) gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

10. Reproduktionsunterlagen

Die von der Foliendienst erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stansformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Foliendienst (FD-FLOOR) und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Kunde für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

11. Haftungsbeschränkung

Die Foliendienst (FD-FLOOR) und ihre Mitarbeiter haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen.

12. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen

Eine Archivierungspflicht der Foliendienst (FD-FLOOR) für die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie Arbeitsunterlagen (Fotos, Daten, usw.) besteht für die Foliendienst (FD-FLOOR) nicht. Eine Aufbewahrung ist ausdrücklich zu vereinbaren und erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

13. Fotografische Dokumentation der Böden

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Foliendienst (FD-FLOOR) die Arbeiten an den Objekten fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke, sowie für die Werbung einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunden die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies anlässlich der Auftragserteilung auf dem Auftragsformular festzuhalten.

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

15. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Foliendienst. Es gilt schweizerisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Foliendienst (FD-FLOOR) zuständig.

AGB, Version 1.0, Sept/2011